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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Präambel

Die Firma greendog Markenkommunikation, Kalifornienring 1, 70806 Kornwestheim, Inhaberin Viola Kaiserauer nachfolgend greendog genannt, bietet dem Kunden umfassende Leistungen und Produkte im Bereich Markenkommunikation.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen greendog und seinen Kunden abgeschlossenen Verträge (mit Ausnahme des Verbrauchsgüterkaufs).

1.2 Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als greendog ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Mit der Beauftragung der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie seitens greendog schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsparteien

Vertragsparteien sind der jeweilige Kunde und die Firma greendog. Insoweit sich eine Partei bei der Durchführung des Vertrages Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragsparteien.

3. Auftragsbestätigung/Vertragsabschluss

3.1 Die Angebote von greendog über das Internet oder in anderen Werbemaßnahmen sind freibleibend und unverbindlich.

3.2 Der Leistungsumfang ist für greendog nur dann verbindlich, wenn dieser schriftlich zwischen dem Kunden und greendog vereinbart worden ist.

3.3 greendog erstellt auf Anfrage des Kunden ein auf seine Bedürfnisse angepasstes schriftliches Angebot.

3.4 Zum Vertragsabschluss bedarf es seitens des Kunden der Annahme des Angebotes, mittels einer schriftlichen Auftragsbestätigung.

3.5 Der Vertragsabschluss erfolgt erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung seitens des Kunden bei greendog.

3.6 greendog erbringt Leistungen aufgrund der dem Vertrag zu Grunde liegenden Angebote und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung. greendog kann die Art und Weise der Leistungserbringung im Rahmen eines Projektes frei bestimmen. Sie ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistungen im Ganzen oder in Teilen zu beauftragen.

4. Änderungswünsche nach Vertragsschluss

4.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von greendog zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber greendog äußern.

4.2 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. greendog wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

4.3 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwendungen zu tragen.

Bereits erbrachte Leistungen, die aufgrund des Änderungswunsches nicht mehr benötigt werden oder geändert werden müssen, sind vom Kunden zu vergüten.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde unterstützt greendog bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen.  Soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern, hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass notwendige Informationen, Daten, Vorlagen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

5.2 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, greendog im Rahmen der Vertragsdurchführung Informationen, Daten, Vorlagen und Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese greendog umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt sicher, dass greendog die zur Nutzung dieser Informationen, Daten, Vorlagen und Materialien erforderlichen Rechte erhält.

5.3 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

5.4 Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller greendog übergebenen Materialien, Vorlagen und Informationen berechtigt ist und dass diese von Rechten Dritter frei sind. Auf Verlangen von greendog hat der Kunde seine Berechtigung nachzuweisen. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Materialien, Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Kunde greendog im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

5.5 greendog haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit sowie die Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstiger Arbeiten. greendog wird den Kunden auf Wettbewerbs- und markenrechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihm bekannt sind. Der Kunde ist verpflichtet, die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Arbeiten selbständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die diese im geschäftlichen Verkehr verwendet.

5.6 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen greendog unverzüglich mitzuteilen.

6. Grundsätze der Vertragsabwicklung

6.1 Der Kunde kann die Abnahme der bestellten Arbeiten nur unter den in den Werkvertragesbestimmungen des BGB ( §§ 631 ff BGB) genannten Voraussetzungen ablehnen.

6.2 greendog erhält von allen ausgeführten Arbeiten unentgeltlich maximal 10 Belege.

6.3 greendog ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen (z.B. den Druckauftrag) im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen.

6.4 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, greendog im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

7. Vergütung

7.1 Der Vergütungsanspruch von greendog wird durch die Preisangabe im Angebot bestimmt.

7.2 Alle greendog erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. Gebühren für Registereinsichten, markenrechtliche Nachforschungen, Botendienste) sind vom Kunden gegen Nachweis zu tragen.

7.3 Die unentgeltliche Tätigkeit oder die kostenfreie Vorlage von Entwürfen ist unzulässig.

8. Fälligkeit der Vergütung

8.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge und zzgl. der gesetzlichen MwSt. zu zahlen.

8.2 Die Vergütung des Designers ist bei Ablieferung der Arbeiten und ohne weitere Abzüge fällig.

8.3 Bei umfangreicheren und in der Abwicklung langfristigen Arbeiten sind angemessene Vorauszahlungen zu leisten. Die Abschlagszahlungen erfolgen nach Leistungsfortschritt monatlich.

8.4 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles sofort fällig.

9. Eigentumsrecht und Urheberschutz

9.1 An allen Entwürfen, Vorlagen und Dateien werden nur nach schriftlicher Vereinbarung Nutzungsrechte, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

9.2 Die Gesamtleistung des Designers (planen und entwerfen) besteht in der Schaffung eines Werkes gemäß § 631 BGB. Dieses Werk wird urheberrechtlich genutzt. Das Recht zur Nutzung wird als einfaches oder ausschließliches Recht (§ 31 UrhG) sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt (§ 32 UrhG) eingeräumt.

9.3 Die Vergütung (Lizenz) für die Einräumung der Nutzungsrechte bestimmt sich durch Vereinbarung der Faktoren Nutzungsart (einfach oder ausschließlich) sowie durch Addition der Faktoren Nutzungsgebiet (räumlich), Nutzungsdauer (zeitlich) und Nutzungsumfang (inhaltlich). Die Nutzungsrechteinräumung dokumentiert somit die unterschiedliche Wertschöpfung durch den Auftraggeber.

9.3.1 Die einzelnen Faktoren für die Nutzungsrechteinräumung werden wie folgt festgesetzt:

9.3.2 Nutzungsart einfach = 0,2 ausschließlich = 1,0

9.3.3 Nutzungsgebiet regional = 0,1 national = 0,3 europaweit = 1,0 weltweit = 2,5

9.3.4 Nutzungsdauer ein Jahr = 0,1 fünf Jahre = 0,3 zehn Jahre = 0,5 unbegrenzt = 1,5

9.3.5 Nutzungsumfang gering = 0,1 mittel = 0,3 hoch = 0,7 umfangreich = 1,2

9.4 Der Kunde erwirbt mit der Zahlung der Vergütung nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit greendog darf der Kunde die Leistungen von greendog nur selbst nutzen.

9.5 Digitale Daten der Arbeiten sowie Originaldateien werden nur durch die Zahlung einer gesonderten Vergütung im vereinbarten Nutzungsumfang an den Kunden übertragen.

9.6 greendog verbleiben in jedem Fall die Zustimmungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz. Insbesondere kann die über den vereinbarten Rahmen hinausgehende Weiterübertragung ausschließlicher oder einfacher Nutzungsrechte an Dritte nur mit der Einwilligung von greendog und gegen gesonderte Vergütung erfolgen. Eine nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Zustimmung darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden.

9.6 Ohne Einwilligung von greendog dürfen die von greendog abgelieferten Arbeiten weder im Original, noch bei der Vervielfältigung verändert oder entstellt werden.

10. Kennzeichnung

greendog hat das Recht, seine Arbeiten mit einer Urheberbezeichnung zu versehen, soweit der Vertrag mit dem Kunden keine abweichende Vereinbarung enthält, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11. Termine / Lieferfristen

11.1 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen.

11.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat greendog nicht zu vertreten und berechtigen greendog, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. greendog wird dem Kunden Leistungsverzögerungen anzeigen.

11.3 Kann ein vereinbarter Termin, aus Gründen die im Bereich von greendog liegen, nicht eingehalten werden, so wird greendog dies den Kunden rechtzeitig mitteilen. Es wird vereinbart, dass der Kunde  greendog eine angemessene Nachfrist, mindestens jedoch 14 Tage, gewährt, um die vereinbarten Arbeiten abzuschließen. Schäden aus Verzuge, insbesondere indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn oder Zinsverluste, werden ausdrücklich ausgeschlossen, sofern greendog nicht vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.

12. Genehmigung

Alle Leistungen von greendog (insbesondere alle Vorentwürfe) sind vom Kunden zu überprüfen und unverzüglich  freizugeben. Verzögerungen in der Freigabe haben eine Verlängerung in den Ausführungsfristen zur Folge, über die greendog den Kunden nach erfolgter Freigabe informieren wird.

13. Internet / Web- Screendesign

13.1 (Rechtewahrung) Für die Wahrung von Namensrechten und anderen Rechten an der Domain sowie am Projektmaterial für die Erstellung von Webseiten ist der Kunde selbst verantwortlich, dies gilt insbesondere für Urheberrechte, Markenrechte, gewerbliche Schutz- und Leistungsrechte, Gebrauchsmusterrechte, Persönlichkeitsrechte, Regelungen aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und dem Datenschutz.

13.2 Der Kunde garantiert gegenüber greendog die Nutzungsrechte am Domainnamen und am Projektmaterial und stellt greendog frei von jeglichen Ansprüchen, insbesondere von Schadensersatzansprüchen und von Kosten der Rechtsverfolgung, welche aus einem Verstoß des Kunden oder eines Erfüllungsgehilfen von ihm oder anderen Dritten beruhen, derer sich der Kunde bedient.

13.3 (Inhalte) Der Kunde trägt die Verantwortung für sämtliche Inhalte, die auf seiner Domain veröffentlicht werden, und gewährleistet, dass sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde stellt greendog frei von jeglichen Ansprüchen, insbesondere von Schadensersatzansprüchen und von Kosten der Rechtsverfolgung, welche aus einem Verstoß des Kunden oder eines Erfüllungsgehilfen von ihm oder anderen Dritten beruhen, derer sich der Kunde bedient. Bis zur endgültigen Bezahlung bleiben alle Rechte an den erstellten Dateien und Quelltexten bei greendog.

14. Stornierung

greendog ist berechtigt, bei der Stornierung von Aufträgen durch den Kunden bereits erbrachte Teilleistungen und angefallene Kosten in Rechnung zu stellen.

15. Rügepflicht/Mängel

15.1 Für Kunden, die Kaufleute sind, gilt § 377 HGB über die Mängel- und Rügepflicht uneingeschränkt.

15.2 In allen anderen Fällen gilt, dass der Kunde verpflichtet ist, offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Leistung greendog schriftlich anzuzeigen; es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Kunden möglich zu beschreiben.

16. Gewährleistung und Haftung

16.1 greendog ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur erneuten Erbringung der Gesamtleistung verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

16.2 greendog haftet in den Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit von greendog oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet greendog nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist.

16.3  Die Regelungen des vorstehenden Punkt 16.2 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziffer 16.4.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

16.4

(1) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.

(2) greendog haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von greendog  oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung von greendog für den Schadensersatz neben der Leistung auf 10 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer greendog etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

16.5 greendog haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.

16.6 Auch wird keine Haftung übernommen für Fehler oder Verzögerungen, die vom Kunden durch falsche, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Materialien, Informationen verursacht werden.

16.7 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet greendog insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

16.8 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von greendog.

17. Datenschutz

greendog wird alle ihr aus der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Kundeninformationen, Zugangsdaten und sonstige, für das Internet relevanten Daten über den Kunden vertraulich behandeln und gegenüber Dritten Stillschweigen bewahren, sofern Dritte nicht aus zwingenden Gründen diese Daten für eine reibungslose Zusammenarbeit benötigen (Kooperationspartner). Sollten Daten weitergegeben werden müssen, unterwerfen sich sämtliche Kooperationspartner dieser Bestimmung. Das gilt auch nach Beendigung von Verträgen. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Internet prinzipiell die Möglichkeit besteht, von in Übertragung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Sofern eine der Bestimmungen durch Aufhebung oder rechtliche Unwirksamkeit ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bedingungen gültig. Derartige Bestimmungen werden dann durch solche ersetzt, die aus wirtschaftlicher Sicht den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.

18.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

19. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Klagen, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Designer ergeben, ist der Wohnsitz des Designers.